Home Office: wie bin ich abgesichert?

Bislang war die Frage, ob du im Home Office auch unfallversichert bist nicht eindeutig geklärt. Seit 11. März gibt es nun aber eine gesetzliche Regelung für den Fall, dass dir im Home Office etwas passiert. Lukas, unser Geschäftsführer, erklärt dir heute, wie du gesetzlich abgesichert bist, wenn du einen Unfall hast – im Beruf oder privat.

Zu Beginn der Corona-Krise hat der Umstieg auf Home Office auch sozialversicherungsrechtliche Fragen aufgeworfen wie: „Was passiert, wenn jemand zu Hause im Home Office die Treppen runterfällt, oder über das Spielzeug des Kindes stolpert und sich verletzt?“

Seit dem 11. März ist dies nun genau geregelt und die Home Office Tätigkeiten in den Deckungsbereich der gesetzlichen Sozialversicherung mit einbezogen.

Konkret heißt es im §175 ASVG:

(1a) Für die Dauer von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, sind Arbeitsunfälle auch Unfälle, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung am Aufenthaltsort der versicherten Person (Homeoffice) ereignen.

(1b) Der Aufenthaltsort der versicherten Person (Homeoffice) gilt für den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes als Arbeitsstätte im Sinne des Abs. 2 Z 1, 2, 5 bis 8 und 10.

Das ist gut und wichtig und gibt uns die Gelegenheit, uns heute anzuschauen, wie du bei einem Arbeitsunfall überhaupt gesetzlich abgesichert bist. Und wie sich diese gesetzliche Versicherung von einer privaten Unfallversicherung unterscheidet.

Arbeitsunfälle und Freizeitunfälle

Grundsätzlich sind Unfälle bei der Arbeit und Unfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeit und wieder nach Hause passieren, Arbeitsunfälle und daher gesetzlich versichert. Das gilt übrigens auch für Dienstreisen, aber hier solltest du aufpassen: Unterbrichst du die Dienstreise um z.B. eine private Besorgung zu machen, kann das deinen Versicherungsschutz aufheben!

Und wie sieht es daheim aus? Du bist beim Aufhängen der Vorhänge von der Leiter gefallen? Im Badezimmer ausgerutscht? Beim Radfahren in der Freizeit gestürzt? Diese Unfälle sind Freizeitunfälle und NICHT über die gesetzliche Unfallversicherung versichert!

Was heißt das für dich?

Zwar wird deine Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus von der Krankenversicherung bezahlt, aber nicht die über die Erstversorgung hinausgehenden Therapien. Die gesetzliche Krankenversicherung folgt hier dem Grundsatz der „ausreichenden und zweckmäßigen“ Behandlung. Mit anderen Worten: was notwendig ist, wird dir bezahlt, Folgeschäden jedoch nicht.

Das gilt übrigens auch für deine Kinder. Sie sind im Kindergarten oder in der Schule bzw. auf dem Weg dorthin und auf dem Heimweg versichert. Passiert ein Unfall in der Freizeit, greift die gesetzliche Unfallversicherung auch bei ihnen nicht.

Was passiert nach einem Arbeitsunfall?

Nach einem Arbeitsunfall bekommst du – nun auch, wenn es in deinem Home Office passiert – eine umfassende Krankenbehandlung und, wenn nötig, Rehabilitationsmaßnahmen im Bereich der Gesundheit, am Arbeitsplatz und im sozialen Bereich.

Auch könntest du, wenn deine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalles länger dauert, berechtigt sein, eine Rente zu beziehen.

Wer bekommt welche Rente nach einem Arbeitsunfall?

  • Befristete Rente: Die Unfallversicherung stellt fest, ob ein Arbeitsunfall vorliegt und wie sehr deine Arbeitsfähigkeit gemindert ist. Dauert sie länger als 3 Monate und ist sie mehr als 20 Prozent gemindert, erhältst du eine befristete Rente.
  • Unbefristete Rente: Wenn bei dir nach 2 Jahren immer noch 20 Prozent Minderung der Arbeitsfähigkeit vorliegen, erhältst du die Rente unbefristet. Das gilt übrigens auch dann, wenn du weiter arbeitest oder in Pension bist. Die Höhe deiner Rente ist dabei abhängig davon, wie sehr deine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und wie viel du im Jahr vor dem Unfall verdient hast.
  • Gesamt-Dauerrente: Wenn bei dir Folgen aus einem oder mehreren Arbeitsunfällen vorhanden sind, so werden diese nach 2 Jahren – bei der Feststellung der Dauerrente – mitberücksichtigt und zu einer Gesamtdauerrente zusammengefasst.
  • Hinterbliebenen-Rente: Endet ein anerkannter Arbeitsunfall tödlich, haben die Angehörigen – Witwe/r und Waisen – Anspruch auf eine Hinterbliebenenrenten.

Du siehst also, nach einem Arbeitsunfall bist du finanziell ab einer gewissen Beeinträchtigung relativ gut abgesichert.

Warum brauche ich eine private Unfallversicherung?

Unfälle passieren, das ist leider so. Es ist sogar so, dass Unfälle am häufigsten im Bereich Heim, Haushalt und Sport passieren: zu Hause beim Glühbirnenwechseln von der Leiter gefallen oder einfach nur ausgerutscht. 600.000 Österreicherinnen und Österreicher verletzen sich so jedes Jahr in ihrer Freizeit! Diese Verletzungen sind NICHT von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt, weil sie in der Freizeit passiert sind.

Zwar deckt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten des Unfalles ab – nicht aber dessen Folgeschäden. Wenn du aufgrund eines solchen privaten Unfalls keinen Beruf mehr ausüben kannst, bekommst du jedoch eine Berufsunfähigkeitspension.

Du siehst also: die gesetzliche Unfallversicherung behandelt bei einem Freizeitunfall das nötigste.

Die private Unfallversicherung jedoch

  • leistet bereits ab den 1% Invaliditätsgrad und
  • unterscheidet NICHT zwischen Arbeits- und Freizeitunfall

Bist du unfallversichert ?

Wir hoffen, dass wir dir heute einen kleinen Überblick geben konnten, wie du bei einem Unfall im beruflichen und privaten Umfeld abgesichert bist und beraten dich gerne dabei welche Leistungen einer Unfallversicherung genau für dich passend sind. Ruf am besten gleich unsere Experten Anne, Roman & Christoph im Büro unter +43 77 52 71 661 an oder schreib uns ein Email an office@srm.at für einen unverbindlichen Termin!

 

Leistungsdarstellung der Rente und Kapitalleistungen von Gesetzlicher und Privater Unfallversicherung:

Gesetzliche Unfallversicherung
Renten Leistung ab
Private Unfallversicherung
Kapitalleistung ab
Arbeitsunfall 0-20 % Invaliditätsgrad keine Leistung erst ab 20% Invalidität Ab dem ersten 1% Invaliditätsgrad versicherbar
Freizeitunfall Ab dem ersten 1% Invaliditätsgrad versicherbar
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